Die Krankenversicherer sind gesetzlich verpflichtet, den Versicherten eine Versichertenkarte zuzustellen. Die Versichertenkarte vereinfacht die Abrechnungsprozesse, indem sie alle wichtigen administrativen Informationen liefert. Mit einem ärztlichen Rezept ist es zudem möglich, die Medikamente in Schweizer Apotheken bargeldlos zu beziehen.
Warum eine neue Karte?
Aufgrund der gesetzlichen Regelung und der dazugehörigen Verordnungen sind die Versicherer gezwungen, per 01.01.2010 eine neue nationale Versicherungskarte auszustellen. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu finden Sie unter "zusätzliche Informationen".
Informationen für Versicherte
Bitte benützen Sie Ihre persönliche Krankenversicherungskarte bei Ihrem nächsten Besuch bei einem medizinischen Leistungserbringer (Arzt, Apotheke, Spital, etc.) im Inland oder Ausland zur Vereinfachung der administrativen Abrechnung mit dem Krankenversicherer.
Wenn die Karte nicht vorgewiesen wird und dadurch die Abrechnung erschwert wird, kann der Versicherer beim Versicherten eine Gebühr für die entstandenen Mehrkosten verlangen.
Informationen für Leistungserbringer
Der Leistungserbringer ist verpflichtet, auf seiner Abrechnung die Kartennummer und die neue AHV-Nummer aufzuführen.
Der Leistungserbringer hat den Patienten bei der Bedienung des Lesegerätes und der Chipkarte in der Praxis oder im Spital zu instruieren.
Aufbewahrung der Informationen
Bitte bewahren Sie die Versicherungskarte und das Begleitschreiben auf und vermeiden Sie allfällige Beschädigungen der Karte und des Mikroprozessors. Ein allfälliger Verlust der Versicherungskarte ist dem zuständigen Krankenversicherer umgehend zu melden. Für Ersatzkarten kann eine Gebühr erhoben werden. Bei einem Versicherungswechsel oder nach Ablauf der Karte schicken Sie die Versichertenkarte an Ihre Versicherung zurück.
Gespeicherte Daten bei der Auslieferung
Auf dem Chip der Versichertenkarten sind bei der Auslieferung lediglich die administrativen Daten wie Name, Vorname, Geschlecht, AHV-Nummer, Kartennummer der versicherten Person und Name der Versicherung gespeichert.
Zustäzlich speicherbare Daten
Wenn Sie weitergehende Informationen auf der Karte speichern lassen wollen, können Sie dies bei Ihrem nächsten Besuch bei Ihrem Arzt vornehmen. Dieser ist berechtigt, in Ihrem Auftrag Notfalldaten auf die Karte zu speichern.
Kennwörter
Der PUK-Code wird beim Versand der Versichertenkarte auf dem Kartenträger aufgedruckt.
Falls Sie einzelne oder alle Notfalldaten mit einem PIN-Code schützen lassen wollen, kann beim Lesegerät des Leistungserbringers die PIN-Funktionalität (PIN Nr. 1 für Notfalldaten) aktiviert werden.
Bei fünf falschen PIN-Eingaben wird die PIN-Funktionalität auf der Karte blockiert. Mit der Eingabe des PUK-Codes können Sie die gesperrte PIN-Funktionalität wieder deblockieren und jeweils fünf weitere Eingaben frei schalten. Wenn auch diese 10 PUK-Eingaben scheitern, bleibt die Versichertenkarte diesbezüglich blockiert. Alle weiteren Funktionen bleiben jedoch erhalten. Je nach Bedarf können Sie eine neue Versichertenkarte bestellen.
Die Krankenversicherung kennt aus datenschutzrechtlichen Gründen weder den PIN noch den PUK.